Wie kann eine FFF-Beanspruchung kompensiert werden?

Welche Kompensationsmassnahmen sind zulässig?

Als Kompensationsmassnahme ist die Auszonung einer Fläche mit FFF-Qualität in die Landwirtschaftszone oder die Schaffung neuer FFF durch Verbesserung von anthropogen degradierten Böden zulässig (§ 39c Abs. 6 PBG).

Welche Fläche muss kompensiert werden?

Ist die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen zulässig, sind diese flächengleich zu kompensieren. Das heisst, es muss die gleiche Fläche (Quadratmeter) an FFF geschaffen (oder ausgezont) werden, wie beansprucht wird.

In welcher Qualität muss kompensiert werden?

In qualitativer Hinsicht muss die beanspruchte Fruchtfolgefläche möglichst gleichwertig kompensiert werden. Das Kompensationsprojekt hat daher im Regelfall über die gleiche Nutzungseignungsklasse (NEK) oder besser zu verfügen.

Dabei ist zu beachten, dass die Kompensationsmassnahmen grundsätzlich die unter Feststellung definierten Qualitätsanforderungen erreichen müssen. Höhere Anforderungen gelten jedoch bei:

  • Hangneigung: Es sind nur Kompensationen mit einer maximalen Neigung von 18 Prozent zulässig.
  • Nutzungseignungsklasse: Die Nutzungseignungsklasse 6 wird nicht als Kompensationsmassnahme anerkannt.
  • Fläche: Mindestens eine zusammenhängende Fläche, die eine Grösse von einer Hektare aufweist (inklusive direkt an den Projektperimeter angrenzende FFF).

Kann ich mich an Kompensationen Dritter beteiligen?

Falls eine eigenständige Kompensationsmassnahme nicht sinnvoll erscheint (insbesondere bei Kleinstflächen), ist es alternativ auch möglich, sich finanziell an einer Kompensationsmassnahme Dritter zu beteiligen. Weiterführende Informationen zu FFF-Zertifikaten finden sich hier.

Wer ist für die Kompensation verantwortlich?

Bei Einzonungen obliegt die Kompensationsplicht der Gemeinde. Bei baulichen Beanspruchungen ausserhalb der Bauzone obliegt sie der Bauherrschaft beziehungsweise dem/der Verursachenden. Kompensationsverpflichtete sind gegenüber der Genehmigungs- oder Bewilligungsbehörde für die fristgerechte Realisierung der Kompensationsmassnahme verantwortlich.

Innert welcher Frist muss die Kompensation erfolgen?

Die Frist für die Erfüllung der Kompensationspflicht richtet sich nach der Kompensationsmethode. Sie läuft jeweils ab dem Bewilligungs-, respektive Genehmigungsdatum der Beanspruchung. Die nachfolgenden Fristen bezüglich der Kompensationsform Bodenverbesserung verstehen sich inklusive Folgebewirtschaftung.

Kompensationsfristen nach unterschiedlichen Beanspruchungs- und Kompensationsformen
1) In begründeten Fällen kann die Frist bis auf maximal zwei Jahre ab erteilter Baubewilligung des Verbrauchsprojekts verlängert werden, wenn eine entsprechende Sicherheitsleistung festgelegt wurde.

Wie kann die Kompensation seitens Behörden sichergestellt werden?

Um die Kompensation sicherzustellen, stehen den zuständigen Behörden unter anderem folgende Möglichkeiten offen:

  • Anordnung einer Meldepflicht in der Bewilligung oder Genehmigung (§ 203 PBG),
  • Verpflichtung zu einer Sicherheitsleistung (Kaution; § 204 PBG), um die für eine allfällige Ersatzvornahme nötigen Mittel zu sichern.

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