Fruchtfolgeflächen (FFF) sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignetes, ackerfähiges Kulturland. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes (SP FFF) legt den Mindestumfang an FFF für die gesamte Schweiz und die Aufteilung auf die Kantone fest. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass dieser Mindestumfang dauernd erhalten bleibt (Art. 30 Abs. 1 und 2 RPV). Für die Schweiz ist eine Mindestfläche von 438‘560 Hektaren definiert. Davon muss der Kanton Luzern 6%, das heisst eine Fläche von 27‘500 Hektaren sicherstellen.
Der SP FFF bezweckt die Ernährungssicherung in Zeiten von ungenügender Versorgung, den Erhalt der natürlichen Ernährungsgrundlage und des Produktionspotenzials für die kommenden Generationen und sorgt für den Schutz des Kulturlandes.