Im Jahr 2023 betrugen die landwirtschaftlich nutzbaren, nicht eingezonten bzw. kurzfristig rekultivierbaren und somit anrechenbaren FFF im Kanton Luzern 27’590 Hektaren. Der Kanton verfügte damit gegenüber dem vom Bund im Sachplan FFF vorgegebenen Minimum von 27'500 Hektaren über eine Reserve von nur noch 90 Hektaren.
Die Fruchtfolgeflächen wurden erstmals im Jahr 1988 erhoben. 1992 wurden Zusatzerhebungen mit erweiterten Kriterien durchgeführt. FFF wurden in einem Umfang von 28‘023 Hektaren nachgewiesen (Stand 1994). Die Ersterhebung 1988 stützte sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht hauptsächlich auf die landwirtschaftliche Eignungskarte 1:25000 von 1975 und die lokalen Kenntnisse der Ackerbaustellenleiter ab (keine bodenkundlichen Felderhebungen).
Der Bund sichert mit dem Sachplan FFF vom 08.05.2020 die Ernährung der Schweizer Bevölkerung in schweren Mangellagen. Dabei hat er festgestellt, dass für die Sicherung der fruchtbarsten Landwirtschaftsböden das Wissen über die Böden nicht ausreicht und für den Vollzug einheitliche Daten der Bodeneigenschaften notwendig sind. Der Kanton Luzern hat dies schon früher erkannt und der Regierungsrat hat bereits im Jahr 2012 als Massnahme für den Erhalt der Fruchtfolgeflächen beschlossen, die bisherigen Erhebungen der FFF mit den aktuellsten bodenkundliche Methoden zu aktualisieren respektive neu zu erheben.
Seit 2016 werden deshalb im Kanton Luzern die Bodendaten erhoben und daraus die FFF neu bestimmt. Der Kanton kartiert entlang von Nationalstrassen und um Entwicklungszentren mit Priorität, da dort der höchste Nutzungsdruck besteht. Dieses Vorgehen ist in Übereinstimmung mit der kantonalen Raumplanung und im Konzept Bodenkartierung festgehalten.