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Fruchtfolgeflächen

Erläuterungen zur Webkarte Fruchtfolgeflächen

Fruchtfolgeflaechen

Gegenüber dem Bund ausgewiesene Flächen - Kontingentsflächen

Der Kanton Luzern ist gegenüber dem Bund verpflichtet, 27‘500 ha an Fruchtfolgeflächen (FFF) dauerhaft sicherzustellen. Der aktuelle Stand wird jährlich aktualisiert und gegenüber dem Bund ausgewiesen. Darin sind die sogenannt gesicherten FFF enthalten, das heisst alle Bauzonen, offenen Abbaugebiete/Deponien, Naturschutz- und Hochstammobstflächen (teilweise) sowie Ausschlussflächen gemäss der Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung wurden von der Ersterhebung (1988/94) abgezogen. Die Ersterhebung ist veraltet und nicht lagegenau. Die Neukartierung – welche die Ersterhebung ersetzen wird – liegt jedoch noch nicht flächendeckend vor. Sie kann daher noch nicht für die kantonale Statisik, respektive die Kontingentierung herangezogen werden.

Für die Bestimmung des FFF-Verbrauchs, wie diese beispielsweise bei Bauprojekte oder Nutzungsplanungen benötigt wird, ist die Ersterhebung aufgrund der Ungenauigkeit nicht aussagekräftig genug. Eine geeignete Beurteilungsgrundlage steht mit der Neukartierung (ab 2009) (Massstab 1:5000) auf zirka einem Drittel der potenziellen FFF zur Verfügung. Ansonsten muss sie seitens Gesuchstellenden erarbeitet werden.

Neukartierung (ab 2009): Böden in Fruchtfolgeflächen-Qualität

Der Kanton Luzern kartiert die Böden in den Entwicklungsgebieten gemäss kantonalem Richtplan seit 2009 mit der im Sachplan Fruchtfolgeflächen vom 8. Mai 2020 verlangten Kartiermethode (FAL 24+, Kartiermassstab 1:5000). Gemäss § 39c Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind sämtliche Fruchtfolgeflächen ab dem 1. Januar 2021 innert zehn Jahren zu erheben. Die dafür notwendigen Feldkartierungen werden im Kanton Luzern in Etappen durchgeführt.

Je nach erhobener Nutzungseignungsklasse NEK (Bewertung der Bodennutzung, siehe Konzept Bodenkartierung zur Fruchtfolgeflächenerhebung im Kanton Luzern) und Hangneigung können Böden mit guter Qualität mit einer Hangneigung von unter 18 % zu 100 % oder mit verminderter Bodenqualität nur zu 50 % angerechnet werden.

Diese Daten dienen, dort wo sie vorhanden sind, als Grundlage für eine parzellengenaue FFF-Ausscheidung, wie sie für Bauprojekte oder Nutzungsplanungen verlangt wird. Ausschlusskriterien wie beispielsweise Bauzonen, Strassen- oder Waldabstand wurden bei der Neukartierung jedoch nicht abgezogen. Diese stellt ausschliesslich die Bodenqualität und nicht die FFF-Eignung dar. Aus diesem Grund wurde der Datensatz "Fruchtfolgeflächen: Relevanz" erstellt, welcher die Neukartierung in diesen (und weiteren Punkten) ergänzt. Die Neukartierung wird deshalb nicht mehr separat im Geoportal dargestellt.

Fruchtfolgeflächen: Relevanz

Der Datensatz "Fruchtfolgeflächen: Relevanz" ist in der Regel der richtige Grundlagedatensatz, wenn ein Baugesuch ausserhalb der Bauzone oder ein Einzonungsbegehren (Nutzungsplanänderungen) durchgeführt werden soll. Er stellt ein automatisiert berechnetes Ableitungsprodukt der Neukartierung (ab 2009) dar, berücksichtigt aber fast alle Luzerner FFF-Kriterien gemäss der Richtlinie Fruchtfolgeflächen. Die einzige Ausnahme bildet die Hangneigung. Diese muss im Rahmen der Kartierung jeweils vom Gutachter beurteilt werden. In noch nicht erhobenen Gebieten, die nicht gemäss Kriterienkatalog ausgeschlossen werden können, ist grundsätzlich bei Beanspruchungsprojekten eine Kartierung gemäss FAL24+ durch die Gesuchstellenden durchzuführen. Bei Projekten unter 1'500 m² Projektperimeter kann man sich optional auf die Kontingentsflächen abstützen. Diese sind in den entsprechenden Bereichen ebenfalls im Datensatz enthalten. So kann insgesamt rasch ein Überblick gewonnen werden, wo FFF betroffen oder wo vertiefte Abklärungen notwendig sind.

Eignungsgebiete für Bodenverbesserung

Der Datensatz stellt eine Übersicht der potenziellen Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen zur Kompensation von FFF zur Verfügung. Die Eignungsgebiete erfüllen grundsätzlich die raumplanerischen Voraussetzungen für Bodenverbesserungen zur FFF-Kompensation und weisen ein möglichst geringes Konfliktpotenzial mit anderen Interessen auf. Die potenziellen Eignungsgebiete wurden anhand vorhandener Karten und Datengrundlagen ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse bestimmt. Die Grundeigentümer in diesen Eignungsgebieten wurden noch nicht kontaktiert. Bodenverbesserungen zur Kompensation von FFF bedürfen einer Baubewilligung. Bei der Planung von konkreten Projekten für Bodenverbesserungen sind in einem nächsten Schritt die Grundeigentümer mit einzubeziehen. Ebenso sind bei der Projektierung weitere Interessen abzuklären, die gegebenenfalls einer Bodenverbesserung entgegenstehen. Zusätzliche Erläuterungen sind im Bericht Eignungsgebiete für grossflächige Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen oder im Informationsblatt Eignungsgebiete für grossflächige Bodenverbesserungen  zu finden.

Weitere Informationen sind der Themenseite Bodenschutz (uwe) zu entnehmen.

Kartieretappen bis 2025

Seit 2009 werden Böden mit dem höchsten Nutzungsdruck im Massstab 1:5000 bodenkundlich kartiert (siehe Konzept Bodenkartierung zur Fruchtfolgeflächenerhebung im Kanton Luzern),  da die ursprüngliche FFF-Erhebung von 1988/94 zu ungenau ist. Es sind die bestehenden sowie die Etappen bis 2025 zu sehen. Gebiete, wo bereits eine Neukartierung besteht, können unter «Neukartierung (ab 2009) > Böden in FFF-Qualität» dargestellt werden.

Jene Gebiete, welche vor 2009 kartiert wurden, weisen zwar einen genügend detaillierten Kartenmassstab auf, es gibt allerdings Unterschiede zu den Neukartierungen:

  • Die pflanzennutzbare Gründigkeit wurde früher in Klassen (nicht in cm) aufgenommen.
  • Weitere Attribute wie Körnung, Skelettgehalt oder Untertypen können in Klassen und nicht in genauen Werten aufgenommen sein.
  • Es bestehen vermehrt zusammengesetzte Bodeneinheiten, welche pro Polygon mehrerer Bodeneigenschaften ausweisen.
  • Die Qualität der alten Bodenkarten wurde nicht systematisch überprüft.

Dies führt dazu, dass allenfalls noch vereinzelte Feldüberprüfungen vor einer definitiven FFF-Qualitätsausscheidung der Böden notwendig sind. Diese Arbeit wird am Ende der zehnjährigen FFF-Neuerhebung umgesetzt.

Landwirtschaftliche Klimazonen

Die landwirtschaftlichen Klimazonen geben einen groben Überblick über: Vegetationszeiten, Niederschlag, Wärme und die landwirtschaftliche Eignung für verschiedene Kulturen. Klimazonen > D5 gelten als Ausschlussgebiet betreffend FFF.

Hangneigungsklassen

Gemäss der Richtlinie Fruchtfolgeflächen (FFF) ist die Hangneigung ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der FFF-Qualität des Bodens und deren Anrechenbarkeit an das kantonale FFF-Kontingent. Der Datensatz dient somit in Kombination mit weiteren Kriterien zur Einschätzung, ob ein Gebiet FFF-Qualität aufweisen kann sowie als Grundlage zur Erstellung des Datensatzes Fruchtfolgeflächen: Neuerhebungen (FFF-Kriterien Kt. LU). Die Hangneigung kann bezüglich der Anrechenbarkeit von FFF in drei Klassen unterschieden werden:

  • Neigung kleiner als 18% (zu 100 % anrechenbar)
  • Neigung zwischen 18% und 25% (zu 50 % anrechenbar)
  • Neigung grösser als 25% (nicht anrechenbar)

Der Layer gilt als informative Grundlage. Die Hangneigung ist durch die Kartierenden zu verifizieren. Dies ist in bereits kartierten Bereichen (Neukartierung ab 2009) bereits erfolgt und kann nicht durch ein Zweitgutachten hinterfragt werden.


Kontakt und Zuständigkeiten

Für allgemeine Fragen FFF:
Koordinationsstelle FFF
Philipp Renggli
Tel. 041 228 35 28
E-Mail

Für Fragen zu Nutzungsplanungen im Zusammenhang mit FFF:
Raumentwicklung
Zuständigkeit nach Gemeinde, Stadt und regionale Entwicklungsträger

Für Fragen zu Bauvorhaben im Zusammenhang mit FFF:
Baubewilligungen
Zuständigkeit nach Gemeinden

Für Fragen zu bodenkundlichen Beurteilungen und Kartierung, Bodenverbesserungen:
Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Gewässer und Boden
Tel. 041 228 60 60
E-Mail
www.uwe.lu.ch