Fragen und Antworten

FFF-Grundlagen

  • Was sind Fruchtfolgeflächen?
    Fruchtfolgeflächen (FFF) sind unsere besten, ertragreichsten Böden. Sie umfassen das ackerfähige Kulturland, vorab das Ackerland und die Kunstwiesen in Rotation sowie die ackerfähigen Naturwiesen.
  • Wie genau ist die FFF-Ersterhebung (im Geoportal als Kontingentsflächen bezeichnet)?
    Die FFF-Ersterhebung im Kanton Luzern wurde Ende der 1980-er Jahre bis Anfangs 90-er Jahre u.a. durch Befragungen von Landwirten und Ackerbaustellenleitern durchgeführt. Auf Basis dieser Ersterhebung wurde das kantonale FFF-Kontingent bestimmt. Die damalige Ersterhebung hat sich jedoch als uneinheitlich, unsystematisch und ungenau herausgestellt. 
  • Was wird im Geoportal in der Webkarte FFF abgebildet?
    Im Geoportal werden aktuell zwei FFF-Karten dargestellt: die FFF-Kontingentsflächen (auf der Basis der Ersterhebung 1988/94) sowie eine aus der Bodenkarte (1:5'000) abgeleitete FFF-Karte: Neukartierung (ab 2009). Für die Beurteilung der FFF-Beanspruchung eines Bauprojekts oder einer Einzonung ist in der Regel die Neukartierung (ab 2009) massgebend.
  • Warum braucht es eine Bodenkartierung zur FFF-Erhebung im Kanton Luzern?
    Die Ersterhebung der FFF im Kanton Luzern ist unsystematisch und ungenau. Daher werden die Böden im Kanton Luzern nach aktueller Methode gemäss Vorgaben des Bundes kartiert. Eine solche Bodenkarte (1:5’000) besteht erst für ca. ⅓ der potentiellen FFF. Prioritär kartiert der Kanton Luzern die Böden entlang der Hauptentwicklungsachse und den Zentren gemäss kantonalem Richtplan. Auf dieser Grundlage kann der Umfang einer FFF-Beanspruchung durch Bauvorhaben oder Einzonungen beurteilt werden. In nicht kartierten Gebieten ist für die bodenkundliche Beurteilung von Bauprojekten oder Einzonungen eine Bodenkarte (1:5'000) erforderlich.
  • Wer trägt die Kosten für die FFF-Abklärungen bei Bauprojekten?
    Die im Auftrag des Kantons erstellten Bodenkarten und die daraus abgeleiteten FFF sind unter geoportal.lu.ch öffentlich einsehbar. Falls für ein Bauprojekt oder eine Einzonung eine bodenkundliche Untersuchung erforderlich ist (siehe Frage "Warum braucht es eine Bodenkartierung zur FFF-Erhebung im Kanton Luzern?"), trägt die Bauherrschaft bzw. die Gemeinde die Kosten.

FFF-Beanspruchung

  • Müssen Beanspruchungen innerhalb von Reservezonen kompensiert werden?

    Reservezonen (ehemals übriges Gebiet b) gelten gemäss § 35 Abs. 4 PBG als Nichtbauzone. Es gelten die gleichen Nutzungsbestimmungen, wie in Landwirtschaftszonen (§ 55 Abs. 2 PBG). Entsprechend werden sie bezüglich FFF den Landwirtschaftszonen gleichgesetzt. Das heisst, dass eine Einzonung einer Reservezone mit FFF-Qualität in eine Bauzone kompensationspflichtig ist.

  • Kann die Ausscheidung eines Gewässerraums zu einem Verlust bestehender FFF führen?

    Grundsätzlich gilt der Gewässerraum nicht als FFF (Art. 36a Abs. 3 GSchG). Ackerfähiges Kulturland mit der Qualität von FFF im Gewässerraum ist von den Kantonen bei der Inventarisierung der FFF nach Art. 28 RPV auszuweisen. Es kann weiterhin an den kantonalen Mindestumfang der FFF angerechnet werden (Art. 41cbis Abs. 1 GSchV). Erst bei effektivem Verlust der FFF-Qualität (z.B. durch bauliche Massnahmen oder Erosion) geht die FFF im Gewässerraum verloren.

    Für ackerfähiges Kulturland mit der Qualität von FFF im Gewässerraum, das benötigt wird, um bauliche Massnahmen des Hochwasserschutzes oder der Revitalisierung umzusetzen, ist nach den Vorgaben des Sachplans FFF (Art. 29 RPV) Ersatz zu leisten.

FFF-Kompensation

Zuständigkeiten

  • Wer ist im Kanton Luzern für Fragen zum Thema FFF zuständig?

    Die Abteilungen Raumentwicklung und Baubewilligungen der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) sind für raumplanerische Aspekte zuständig (Quantität der FFF, Sachplan FFF, FFF-Kontingente, Kompensationspflicht, raumplanerische Interessenabwägung) und projektspezifische Fragen (Ein- und Auszonungen / Bauprojekte) zuständig.

    Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) ist für bodenkundliche Aspekte zuständig (Qualität der FFF, bodenkundliche Beurteilung und Kartierung, bodenkundliche Prüfung von FFF-Kompensationsprojekten).

    Die Koordinationsstelle FFF der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) ist Anlaufstelle für allgemeine Fragen zum Thema FFF und ist für das Controlling und die Webkarte Fruchtfolgeflächen zuständig.

Raum und Wirtschaft (rawi)

Murbacherstrasse 21

Postfach

6002 Luzern

Standort

Für allgemeine Fragen zu FFF:

Koordinationsstelle FFF


Philipp Renggli
Tel. 041 228 35 28
E-Mail

Für Fragen zu Nutzungsplanungen im Zusammenhang mit FFF:

 

Für Fragen zu Bauvorhaben im Zusammenhang mit FFF:

 

Für Fragen zu bodenkundlichen Beurteilungen und Kartierung, Bodenverbesserungen:

Umwelt und Energie (uwe)

Gewässer und Boden

Libellenrain 15

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

Tel. 041 228 60 60

Fax. 041 228 64 22

E-Mail