Eine Bodenverbesserung ist ein Bauprojekt und setzt deshalb stets eine Baubewilligung voraus. Im Baubewilligungsverfahren gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen, aber empfohlenen Vorabklärung. Die Verfahren erfolgen gemäss den Prozessbeschreibungen Vorabklärung und Baugesuch ordentlich.
Für ein Bodenverbesserungsprojekt, welches zur FFF-Kompensation eingesetzt werden soll, ist im Ausgangszustand nachzuweisen, dass nicht bereits eine FFF-Qualität besteht und dass eine anthropogene Veränderung im Bodenaufbau vorliegt. Für die optionale (aber empfohlene) Vorabklärung genügt es, sich auf die Kartenlayer Neukartierung (ab 2009): Böden in FFF-Qualität abzustützen. Spätestens für das definitive Baugesuch sind die Anforderungen gemäss Merkblatt Bodenverbesserung zu berücksichtigen. Die Kartengrundlage Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen stellt für grossflächige Projekte eine wertvolle Planungsgrundlage dar.
Die Kompensation hat nach Möglichkeit in räumlicher Nähe zu den beanspruchten FFF zu erfolgen. Idealerweise wird sämtliches Bodenmaterial, welches bei einer FFF-Beanspruchung durch Überbauung anfällt, für das zugehörige kompensatorische Bodenverbesserungsprojekt verwendet.
Weitere einzureichende Nachweise sind:
- Die Absicht, die aufgewertete Fläche als FFF-Kompensationsprojekt anrechnen zu lassen (direkt projektbezogen oder als handelbares Zertifikat).
- Zustimmung Grundeigentümerschaft und Bewirtschaftende.
Nach Abschluss des Bodenauftrags und der Folgebewirtschaftung ist die Erreichung des Rekultivierungsziels jeweils mittels eines Abnahmeprotokolls gegenüber der Bewilligungsbehörde und der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) nachzuweisen.