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Fruchtfolgeflächen

Was ist bei Rekultivierungen von Abbau- und Deponieprojekten zu beachten?

Abbau- und Deponieprojekte stellen einen massiven Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild dar. Oftmals werden über Jahrzehnte landwirtschaftliche Kulturflächen beansprucht. Aus diesen Gründen wird bei solchen Projekten im Rahmen der Projektbewilligung nicht nur eine flächengleiche Kompensation gefordert, sondern grundsätzlich die Maximierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit FFF-Qualität. Durch Etappierung und Reduktion der Eingriffsfläche ist die FFF-Beanspruchung während des Betriebs zu minimieren.

Kontakt und Zuständigkeiten

Für allgemeine Fragen FFF:
Koordinationsstelle FFF
Philipp Renggli
Tel. 041 228 35 28
E-Mail

Für Fragen zu Nutzungsplanungen im Zusammenhang mit FFF:
Raumentwicklung
Zuständigkeit nach Gemeinde, Stadt und regionale Entwicklungsträger

Für Fragen zu Bauvorhaben im Zusammenhang mit FFF:
Baubewilligungen
Zuständigkeit nach Gemeinden

Für Fragen zu bodenkundlichen Beurteilungen und Kartierung, Bodenverbesserungen:
Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Gewässer und Boden
Tel. 041 228 60 60
E-Mail
www.uwe.lu.ch