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Fruchtfolgeflächen

Was ist im Verfahren bei einer Auszonung von FFF zu beachten?

Das Verfahren der Auszonung erfolgt gemäss der Wegleitung Ortsplanungsverfahren. Soll eine Auszonung als Kompensationsfläche angerechnet werden (direkt projektbezogen oder als handelbares Zertifikat), so ist diese Absicht bereits im Vorprüfungsverfahren im Planungsbericht festzuhalten.

In der kantonalen Vorprüfung ist die FFF-Qualität der betroffenen Fläche auszuweisen. Dies kann über den Kartenlayer «Neukartierung (ab 2009): Böden in FFF-Qualität» oder (sofern nicht vorhanden) über ein Bodengutachten erfolgen.


Kontakt und Zuständigkeiten

Für allgemeine Fragen FFF:
Koordinationsstelle FFF
Philipp Renggli
Tel. 041 228 35 28
E-Mail

Für Fragen zu Nutzungsplanungen im Zusammenhang mit FFF:
Raumentwicklung
Zuständigkeit nach Gemeinde, Stadt und regionale Entwicklungsträger

Für Fragen zu Bauvorhaben im Zusammenhang mit FFF:
Baubewilligungen
Zuständigkeit nach Gemeinden

Für Fragen zu bodenkundlichen Beurteilungen und Kartierung, Bodenverbesserungen:
Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Gewässer und Boden
Tel. 041 228 60 60
E-Mail
www.uwe.lu.ch