Das Verfahren der Auszonung erfolgt gemäss der Wegleitung Ortsplanungsverfahren. Soll eine Auszonung als Kompensationsfläche angerechnet werden (direkt projektbezogen oder als handelbares Zertifikat), so ist diese Absicht bereits im Vorprüfungsverfahren im Planungsbericht festzuhalten.
In der kantonalen Vorprüfung ist die FFF-Qualität der betroffenen Fläche auszuweisen. Dies kann über den Kartenlayer «Neukartierung (ab 2009): Böden in FFF-Qualität» oder (sofern nicht vorhanden) über ein Bodengutachten erfolgen.