1) Grünzonen mit landwirtschaftlichen Nutzungsbestimmungen sind anrechenbar und somit kompensationspflichtig bei einer Umzonung in eine andere Bauzone. Golfplätze werden im Einzelfall betrachtet.
2) Hangneigungen zwischen 18 und 25 % werden jeweils zu 50 % angerechnet.
3) NEK 6 werden jeweils zu 50 % angerechnet.
4) Hangneigungen zwischen 18 und 25 % werden jeweils zu 50 % angerechnet.