Fruchtfolgeflächen
Die vorliegende Richtlinie gilt ab 1. September 2025. Sie ersetzt die Version vom 1. Januar 2024.
Für allgemeine Fragen FFF: Koordinationsstelle FFF Philipp Renggli Tel. 041 228 35 28 E-Mail
Für Fragen zu Nutzungsplanungen im Zusammenhang mit FFF: Raumentwicklung Zuständigkeit nach Gemeinde, Stadt und regionale Entwicklungsträger
Für Fragen zu Bauvorhaben im Zusammenhang mit FFF: Baubewilligungen Zuständigkeit nach Gemeinden
Für Fragen zu bodenkundlichen Beurteilungen und Kartierung, Bodenverbesserungen: Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) Gewässer und Boden Tel. 041 228 60 60 E-Mail www.uwe.lu.ch