Was ist im Verfahren bei einer Einzonung von FFF zu beachten?

Flussdiagram Verfahren bei Einzonungen

Eine Einzonung setzt stets ein Nutzungsplanungsverfahren voraus. Das Verfahren der Einzonung erfolgt gemäss der Wegleitung Ortsplanungsverfahren. Für die kantonale Vorprüfung ist neben der Zulässigkeitsprüfung ein Kompensationsprojekt auszuarbeiten.

Die Kompensationsform Auszonung hat der Einzonung entweder zeitlich vorgelagert oder gleichzeitig zu erfolgen. Im Rahmen der kantonalen Vorprüfung der Einzonung ist nachzuweisen, dass die Fläche der kompensatorischen Auszonung FFF-Qualität aufweist (vgl. Feststellung) und der Grundeigentümer damit einverstanden ist. Zusätzlich sind die Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft sowie Raum und Umwelt nach § 47 RPV im Planungsbericht darzulegen und es ist eine entsprechende Interessenabwägung vorzunehmen. Die Genehmigung der kompensatorischen Auszonung ist mit der Einzonung zu koordinieren oder hat vorgängig zu erfolgen.

Bei Bodenverbesserungen ist für die Vorprüfung ein Vorprojekt auszuarbeiten. Es ist nachzuweisen, dass im Ausgangszustand die Kompensationsfläche keine FFF-Qualität hat, der Boden anthropogen degradiert und eine deutliche Verbesserung der Bodenqualität möglich und sinnvoll ist. Die Karte Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen beinhaltet potenzielle Standorte für grossflächige Bodenverbesserungen. Detaillierte Informationen zur Bodenqualität und Hinweise zu potenziell anthropogenen Standorten liefert die Bodenkarte (1:5'000). Ist die Neukartierung (ab 2009): Böden in FFF-Qualität am Standort noch nicht durchgeführt worden, ist entsprechend eine bodenkundliche Erhebung durchzuführen. In jedem Fall ist die Zustimmung der Grundeigentümerschaft für das Bodenverbesserungsprojekt und der Verwendungszweck nachzuweisen. Spätestens zum Zeitpunkt des Genehmigungsantrags der Einzonung muss eine bewilligte Bodenverbesserung vorliegen.

Beim Einkauf in eine Kompensationsmassnahme Dritter ist für die Vorprüfung eine verbindliche Reservationsbestätigung einzureichen.

Raum und Wirtschaft (rawi)

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Für allgemeine Fragen zu FFF:

Koordinationsstelle FFF


Philipp Renggli
Tel. 041 228 35 28
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Für Fragen zu Nutzungsplanungen im Zusammenhang mit FFF:

 

Für Fragen zu Bauvorhaben im Zusammenhang mit FFF:

 

Für Fragen zu bodenkundlichen Beurteilungen und Kartierung, Bodenverbesserungen:

Umwelt und Energie (uwe)

Gewässer und Boden

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