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Fruchtfolgeflächen

Was ist im Verfahren bei Abbau- oder Deponieprojekten zu beachten?

Ein Abbau- oder Deponieprojekt setzt in der Regel ein kombiniertes Nutzungsplanungsverfahren und ein Bewilligungsverfahren gemäss Prozessablauf Materialabbauprojekte beziehungsweise Prozessablauf Deponieprojekte voraus. Entsprechend wird auf den Prozessablauf der Einzonung als Leitverfahren verwiesen. Informationen bezüglich Rekultivierung finden sich hier.

Kontakt und Zuständigkeiten

Für allgemeine Fragen FFF:
Koordinationsstelle FFF
Philipp Renggli
Tel. 041 228 35 28
E-Mail

Für Fragen zu Nutzungsplanungen im Zusammenhang mit FFF:
Raumentwicklung
Zuständigkeit nach Gemeinde, Stadt und regionale Entwicklungsträger

Für Fragen zu Bauvorhaben im Zusammenhang mit FFF:
Baubewilligungen
Zuständigkeit nach Gemeinden

Für Fragen zu bodenkundlichen Beurteilungen und Kartierung, Bodenverbesserungen:
Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Gewässer und Boden
Tel. 041 228 60 60
E-Mail
www.uwe.lu.ch