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Fruchtfolgeflächen

Richtlinie Fruchtfolgeflächen

Die vorliegende Richtlinie basiert auf § 39c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und § 3 der Planungs- und Bauverordnung (PBV), welche die kantonalen Rechtsgrundlagen zu den FFF, ihrem Schutz und der Kompensationspflicht bei ihrer Beanspruchung bilden. Sie enthält detaillierte Vorgaben und Regelungen für den Vollzug und bezweckt damit eine einheitliche und stringente Praxis. Die Richtlinie zeigt Gemeinden, Planenden, Bauherrschaften und Grundeigentümerschaften auf, welche Regeln im Umgang mit Fruchtfolgeflächen gelten.

Richtlinie als PDF (Version 2.0.1, gültig ab 1. September 2025)


Kontakt und Zuständigkeiten

Für allgemeine Fragen FFF:
Koordinationsstelle FFF
Philipp Renggli
Tel. 041 228 35 28
E-Mail

Für Fragen zu Nutzungsplanungen im Zusammenhang mit FFF:
Raumentwicklung
Zuständigkeit nach Gemeinde, Stadt und regionale Entwicklungsträger

Für Fragen zu Bauvorhaben im Zusammenhang mit FFF:
Baubewilligungen
Zuständigkeit nach Gemeinden

Für Fragen zu bodenkundlichen Beurteilungen und Kartierung, Bodenverbesserungen:
Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Gewässer und Boden
Tel. 041 228 60 60
E-Mail
www.uwe.lu.ch