Erläuterungen zur Webkarte Fruchtfolgeflächen

Fruchtfolgeflaechen

Gegenüber dem Bund ausgewiesene Flächen - Kontingentsflächen

Der Kanton Luzern ist gegenüber dem Bund verpflichtet, 27‘500 ha an Fruchtfolgeflächen (FFF) dauerhaft sicherzustellen. Der aktuelle Stand wird jährlich aktualisiert und gegenüber dem Bund ausgewiesen. Darin sind die sogenannt gesicherten FFF enthalten, das heisst alle Bauzonen, offenen Abbaugebiete/Deponien, Naturschutz- und Hochstammobstflächen (teilweise) sowie Ausschlussflächen gemäss der Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung wurden von der Ersterhebung (1988/94) abgezogen. Die Ersterhebung ist veraltet und nicht lagegenau. Die Neukartierung – welche die Ersterhebung ersetzen wird – liegt jedoch noch nicht flächendeckend vor. Sie kann daher noch nicht für die kantonale Statisik, respektive die Kontingentierung herangezogen werden.

Für die Bestimmung des FFF-Verbrauchs, wie diese beispielsweise bei Bauprojekte oder Nutzungsplanungen benötigt wird, ist die Ersterhebung aufgrund der Ungenauigkeit nicht aussagekräftig genug. Eine geeignete Beurteilungsgrundlage steht mit der Neukartierung (ab 2009) (Massstab 1:5000) auf zirka einem Drittel der potenziellen FFF zur Verfügung. Ansonsten muss sie seitens Gesuchsteller erarbeitet werden.

Neukartierung (ab 2009): Böden in Fruchtfolgeflächen-Qualität

Der Kanton Luzern kartiert die Böden in den Entwicklungsgebieten gemäss kantonalem Richtplan seit 2009 mit der im Sachplan Fruchtfolgeflächen vom 8. Mai 2020 verlangten Kartiermethode (FAL 24+, Kartiermassstab 1:5000). Gemäss § 39c Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind sämtliche Fruchtfolgeflächen ab dem 1. Januar 2021 innert zehn Jahren zu erheben. Die dafür notwendigen Feldkartierungen werden im Kanton Luzern in Etappen durchgeführt.

Je nach erhobener Nutzungseignungsklasse NEK (Bewertung der Bodennutzung, siehe Konzept Bodenkartierung zur Fruchtfolgeflächenerhebung im Kanton Luzern) und Hangneigung können Böden mit guter Qualität mit einer Hangneigung von unter 18 % zu 100 % oder mit verminderter Bodenqualität nur zu 50 % angerechnet werden. Diese Daten dienen, dort wo sie vorhanden sind, als Grundlage für eine parzellengenaue FFF-Ausscheidung, wie sie für Bauprojekte oder Nutzungsplanungen verlangt wird. Ausschlusskriterien wie beispielsweise Bauzonen, Strassen- oder Waldabstand wurden bei der Neukartierung nicht abgezogen. Diese stellt ausschliesslich die Bodenqualität und nicht die FFF-Eignung dar.

Bodenverbesserungen und Rekultivierungen

Unter den Begriffen «Bodenverbesserungen und Rekultivierungen» sind folgende Unterkategorien zusammengefasst:

Kompensationsflächen

  • Rekultivierung:
    Der Datensatz stellt eine Teilübersicht der Deponien und Abbaugebiete zur Verfügung, welche projektierte, laufende oder abgeschlossene Rekultivierungen beinhaltet. Das Ziel der Rekultivierungsarbeiten, ist unter anderem die Kompensation der temporär verbrauchten FFF. Laufende Rekultivierungsarbeiten sind aufgrund ihres grossen Bedarf an Boden häufig geeignete Annahmestellen von verwertungspflichtigem Ober- und Unterboden.
  • Verbesserung degradierter Böden:

    Anthropogene, degradierte Böden (d.h. Böden, bei denen der natürliche Bodenaufbau in der Vergangenheit massgeblich durch menschliche Tätigkeiten verändert worden ist, wie etwa alte Rekultivierungen und Terrainveränderungen sowie infolge Entwässerung gesackte organische Böden) können mit geeigneten Massnahmen (z.B. durch einen Auftrag von Unter- und Oberboden) an diesen Standorten die Bodenqualität verbessert werden. Diese sogenannten Bodenverbesserungen beinhalten in vielen Fällen die FFF-Neuschaffung. Der Datensatz enthält eine Teilübersicht der projektierten, laufenden oder abgeschlossenen Bodenverbesserungen. Laufende Bodenverbesserungen sind aufgrund ihres grossen Bedarfs an Boden häufig geeignete Annahmestellen von verwertungspflichtigem Ober- und Unterboden.

Eignungsgebiete für Bodenverbesserung

  • Der Datensatz stellt eine Übersicht der potenziellen Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen zur Kompensation von FFF zur Verfügung. Die Eignungsgebiete erfüllen grundsätzlich die raumplanerischen Voraussetzungen für Bodenverbesserungen zur FFF-Kompensation und weisen ein möglichst geringes Konfliktpotenzial mit anderen Interessen auf. Die potenziellen Eignungsgebiete wurden anhand vorhandener Karten und Datengrundlagen ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse bestimmt. Die Grundeigentümer in diesen Eignungsgebieten wurden noch nicht kontaktiert. Bodenverbesserungen zur Kompensation von FFF bedürfen einer Baubewilligung. Bei der Planung von konkreten Projekten für Bodenverbesserungen sind in einem nächsten Schritt die Grundeigentümer mit einzubeziehen. Ebenso sind bei der Projektierung weitere Interessen abzuklären, die gegebenenfalls einer Bodenverbesserung entgegenstehen. Zusätzliche Erläuterungen sind im Bericht Eignungsgebiete für grossflächige Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen oder im Informationsblatt Eignungsgebiete für grossflächige Bodenverbesserungen  zu finden.

Weitere Informationen sind der Themenseite Bodenschutz (uwe) zu entnehmen.

Kartieretappen bis 2025

Seit 2009 werden Böden mit dem höchsten Nutzungsdruck im Massstab 1:5000 bodenkundlich kartiert (siehe Konzept Bodenkartierung zur Fruchtfolgeflächenerhebung im Kanton Luzern),  da die ursprüngliche FFF-Erhebung von 1988/94 zu ungenau ist. Es sind die bestehenden sowie die Etappen bis 2025 zu sehen. Gebiete, wo bereits eine Neukartierung besteht, können unter «Neukartierung (ab 2009) > Böden in FFF-Qualität» dargestellt werden.

Jene Gebiete, welche vor 2009 kartiert wurden, weisen zwar einen genügend detaillierten Kartenmassstab auf, es gibt allerdings Unterschiede zu den Neukartierungen:

  • Die pflanzennutzbare Gründigkeit wurde früher in Klassen (nicht in cm) aufgenommen.
  • Weitere Attribute wie Körnung, Skelettgehalt oder Untertypen können in Klassen und nicht in genauen Werten aufgenommen sein.
  • Es bestehen vermehrt zusammengesetzte Bodeneinheiten, welche pro Polygon mehrerer Bodeneigenschaften ausweisen.
  • Die Qualität der alten Bodenkarten wurde nicht systematisch überprüft.

Dies führt dazu, dass allenfalls noch vereinzelte Feldüberprüfungen vor einer definitiven FFF-Qualitätsausscheidung der Böden notwendig sind. Diese Arbeit wird am Ende der zehnjährigen FFF-Neuerhebung umgesetzt.

Raum und Wirtschaft (rawi)

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Für allgemeine Fragen zu FFF:

Koordinationsstelle FFF


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Tel. 041 228 35 28
E-Mail

Für Fragen zu Nutzungsplanungen im Zusammenhang mit FFF:

 

Für Fragen zu Bauvorhaben im Zusammenhang mit FFF:

 

Für Fragen zu bodenkundlichen Beurteilungen und Kartierung, Bodenverbesserungen:

Umwelt und Energie (uwe)

Gewässer und Boden

Libellenrain 15

Postfach 3439

6002 Luzern

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Tel. 041 228 60 60

Fax. 041 228 64 22

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